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Gremien

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist die gewählte Gemeinschaft engagierter ehrenamtlicher Gemeindemitglieder, die sich in regelmäßigen Abständen mit den Seelsorgenden trifft, um das Leben in der Gemeinde zu fördern und zu unterstützen. Er versteht sich als Initiator und Motor und wird unterstützt durch zahlreiche engagierte Helfer, Projektgruppen und Arbeitskreise. Nur so sind größere Aktivitäten wie das jährlich stattfindende Pfarrfest möglich.

Die PGR-Mitglieder werden auf 4 Jahre gewählt. Die Sitzungen des PGR sind öffentlich, d.h. alle Gemeindemitglieder können daran teilnehmen.

Aus dem Pfarrgemeinderat heraus haben sich verschiedene Arbeitskreise gebildet, deren Schwerpunkte und Angebote hier vorgestellt werden.


Verwaltungsrat

Verwaltungsratswahl 2024
Verwaltungsratswahl 2024

Ergänzungswahlen zum Verwaltungsrat am 27./28. April 2024

Wie bereits angekündigt, werden im dreijährigen Turnus 3 Verwaltungsratsmitglieder für 6 Jahre neu gewählt, während 3 Mitglieder im Rat verbleiben, um Kontinuität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Auch zukünftig brauchen wir engagierte Gemeindemitglieder, die im Verwaltungsrat mitarbeiten und Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen. Gerade in der jetzigen Zeit, in der die Neugründung einer katholischen Pfarrei für die Stadt Marburg sowie Fronhausen/Lohra und vermutlich auch St. Bonifatius Wetter ansteht, besteht die Möglichkeit, diesen Veränderungsprozess kreativ und konstruktiv mitzugestalten.

Der Wahlausschuss hat eine Frau und vier Männer gewinnen können, für den Verwaltungsrat zu kandidieren.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am 24.04.2024 18 Jahre alt sind. Anders als zu den Pfarrgemeinderatswahlen gibt es keine persönlich verschickten Wahlbenachrichtigungen.

Briefwahl ist möglich: in den Kirchen bzw. im Pfarrbüro erhalten Sie ab 6. April einen Antrag auf Briefwahl, die Unterlagen können zwischen dem 14. und 26. April im Pfarrbüro abgeholt oder zugesandt werden. Die Rückgabe ist bis zum 26. April möglich.

Die Wahlzeiten wurden festgelegt auf:
Samstag, den 27.04.2024, 18.00 – 18.30 Uhr sowie 19.15 bis 19.30 Uhr
Sonntag, den 28.04.2024, 9.30 – 10.00 Uhr sowie 11.00 bis 11.30 Uhr
(jeweils vor und nach den Gottesdiensten)

Wahllokal: Kirche St. Peter und Paul

Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht, um die Kandidatinnen und Kandidaten mit einer soliden Startpower auszustatten!


Nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) verwaltet der Verwaltungsrat das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.

Seine Hauptaufgaben bestehen in folgenden Tätigkeiten:

Verwaltung des kirchlichen Vermögens
Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
Bestellung des Rendanten
Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
Prüfung der Vermögensverzeichnisse
Entscheidung in Personalfragen, insbesondere für den Kindergarten
Entscheidung über bauliche Tätigkeiten

An den Sitzungen des Verwaltungsrates nimmt in beratender Funktion ein Vorstandsmitglied des Pfarrgemeinderates teil. Damit soll die Kooperation der beiden Gremien gefördert werden.

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.

Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.